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München,
17.2.2009
Die Deutschen setzen bei ihrer Reiseplanung verstärkt auf das
Internet. So buchte 2007 bereits jeder Vierte,
(24 %) eine Reiseleistung online. Pauschalreisen
werden nach wie vor gerne vorwiegend über ein klassisches Reisbüro
gebucht, während die sog. "Reisebausteine", also
Flüge (12%), Hotels (11%), oder auch Bahntickets (6%) besonders
gerne online gebucht werden. Dies gab der Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) vor Kurzem bekannt. Die
Ergebnisse liegen einer repräsentativen Umfrage des Forsa Marktforschungsinstituts
zugrunde, bei der 1001 Deutsche über 14 Jahren befragt wurden
: "Getrieben wurde der Online-Reisemarkt von den Billigfliegern,
die ihre Tickets größtenteils über das Internet
verkaufen. Aber auch Hoteliers erkennen zunehmend die Vorteile des
kostengünstigen und effizienten Online-Vertriebs", so
Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM.
Auch wenn Online-Buchungen über das Internet heute in der Regel
seriös verlaufen, gibt es immer wieder die berühmten "Schwarzen
Schafe", die ahnungslose Mitbürger mitunter um viel Geld
für nicht erbrachte Leistungen erleichtern. So wurde Online-Betrug
im Reisebereich in grösserem Umfang 2006 in Grossbritannien
offenkundig, bei dem überzeugend seriös wirkende Webseiten
in das Internet gestellt wurden, auf denen die User Reisen buchten,
Zahlungen leisteten und am Ende lapidar per Email darüber informiert
wurden, dass die Reise storniert wurde : Eine Rückzahlung gab
es deswegen aber nicht. Die BBC berichtete z.B. von einem jungen
Pärchen, das bereits eine Urlaubsreise
für seine Flitterwochen gebucht und bezahlt hatte, um dann
just am Hochzeitstag von der Stornierung zu erfahren...
Laut Einschätzung der Association of British Travel Agents
(ABTA) sollen insgesamt rund 3000 Kunden um ihr Geld gebracht worden
sein. Der Gesamtschaden betrug einige hundertausend Pfund. Das Schema
des Betrugs ist meist sehr ähnlich : Die erstellten Webseiten
werden meist nur recht kurze Zeit für den Betrug genutzt, um
dann wieder vom Netz genommen zu werden. In diesem Fall waren etwa
sechs Seiten an dem Betrug beteiligt, u.a. unbeatableholidays.com,
sunmedresorts.com holidayezs.com und holidaysforunder200pounds.com.
Interessanterweise sind von diesen vier genannten Seiten tatsächlich
immer noch drei online (oder wieder online ?), wobei auf diesen
Seiten nur noch Anzeigen bzw. gesponserte Links zu finden sind.
Eine Buchung von Urlaubsreisen ist demnach zur Zeit dort nicht mehr
möglich. Allerdings muss man sich schon fragen, wie es überhaupt
sein kann, dass Seiten, die an diesem Betrug beteiligt waren, sich
überhaupt noch im Netz befinden, nachdem die Beschuldigten
durch das Betrugsdezernat der Metropolitan Police verhaftet wurden.
Überführt wurden die Verdächtigen schliesslich durch
die Abbuchungsdaten der Kreditkarten der geschädigten Kunden.
Wertlose Buchungen eines Wellness Hotels über
ein Internet Auktionsportal
Bis Anfang August vergangenen Jahres haben mehrere Hundert Kunden
einen Wellnessurlaub über eine Internetauktion in einem Hotel
gebucht, dessen Besitzer überraschend insolvent wurde. Der
Hotelier aus Olsberg im Sauerland hatte seine Wellnessreisen
Sonderangebote über ein bekanntes Internet Auktionshaus
verkauft, um dann seinen Betrieb Ende August plötzlich zu schliessen.
Um durchschnittlich 90 Euro wurden die Wellness Kunden erleichtert,
denen im Text der Auktion "Wandern, Wellness und Erholung" versprochen
wurde. Die Wellnessreisenden, die schon Buchungsbestätigungen für
August hatten, standen dann überraschend vor verschlossenen
Türen. Der Mann hatte seinen Betrieb offenbar bereits geschlossen,
ohne die Kunden darüber zu informieren. Laut der Arnsberger Staatsanwaltschaft
lagen nach Auskunft eines Sprechers bereits nach kurzer Zeit mehr
als 100 Anzeigen geprellter Kunden vor. Etliche Kunden hatten die
Gutscheine teilweise bereits bis zu sechs Monate vorher erworben.
Wie können Sie sich vor Betrugsangeboten bei einer
Onlinereisebuchung schützen ? Die
Chiffren der Reiseveranstalter
Wenn das Urlaubsziel feststeht, ist es sinnvoll, sich vor einer
Onlinebuchung vorab in einem der vielen Reiseforen nach Erfahrungsberichten
und Empfehlungen anderer Reisender umzusehen. Inzwischen gibt es
Informationen und Reiseberichte zu fast allen Urlaubszielen der
Erde. Durch ein solches Vorgehen schützt man sich vor unliebsamen
Überraschungen und kann die oftmals blumigen Texte der Reiseveranstalter
besser interpretieren :
Werden Sie hellhörig, wenn Worte wie „Naturstrand",
„Zentrale, verkehrsgünstige Lage" oder „Hotel
direkt am Meer" verwendet werden. So bedeutet ein „Naturstrand“
oftmals nur, dass der Strand eben naturbelassen ist, sprich auch
nicht gepflegt wird, das kann dann unter Umständen auch ein
Kiesstrand mit umherliegenden Müll sein. Ein „Direktflug“
kann durchaus auch zeitraubende, stressige Zwischenlandungen beeinhalten,
allerdings, ohne dass die Maschine gewechselt werden muss. Vorsicht
auch bei der Formulierung : „Zentrale, verkehrsgünstige
Lage", hier hat man eventuell dann mit einer recht hohen Lärmbelästigung
durch Verkehr zu rechnen. Legt man Wert auf Ruhe, sollte es dann
auf jeden Fall heissen : „Zentrale, ruhige Lage“. Und
ein "Hotel direkt am Meer" bedeutet noch lange nicht, dass das Hotel
auch tatsächlich einen eigenen Strand besitzt, dann müsste es "Hotel
mit Strand" heissen, wobei es sich bei dem "naturbelassenen Strand"
wieder um den oben eingangs erwähnten ungepflegten Strand handeln
kann. Wenn Sie sich für Ihr Reiseziel, das Hotel und den entsprechenden
Flug entschieden haben, sollten Sie bei einer Online Buchung noch
fünf wesentliche Punkte beachten : 1. Sicherheit
durch den Reisepreissicherungsschein
Jeder Reiseveranstalter ist laut Gesetz, gemäss § 651k BGB verpflichtet,
dem Kunden, der bei ihm einen Urlaub gebucht hat, den sogenannten
"Reisepreissicherungsschein" auszuhändigen, bevor er Zahlungen einfordern
kann. Solange Sie den Reisepreisicherungsschein nicht in den Händen
halten, sind Sie auch nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten,
auch wenn Sie verbindlich gebucht haben. Der "Insolvenzsicherungsschein",
so wie der Reisepreissicherungsschein auch genannt wird, ist eine
Art Vesicherung, die im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters
einspringt und den Reisekunden zu 100 % entschädigt. 2.
Kreditkarte
Im Internet erfolgt die Zahlung immer öfter über eine Kreditkarte.
Geben Sie daher Ihre Kreditkartennummer stets erst nach Erhalt des
Sicherungsscheins an, um den entsprechenden Schutz zu erhalten.
Am sichersten ist es aber, die Zahlung entweder nach Erhalt des
Reisepreissicherungscheines per Banküberweisung zu tätigen oder
die Zahlung mit dem Reisebüro telefonisch zu klären. Viele Onlineanbieter,
so auch unser Portal bieten Hotlinenummern oder ein Rückrufformular
hierzu an.
3. Gesicherte SSL Verbindung bei Kontodaten
Wenn Sie Konto- oder Kreditkarten Daten übermitteln, sollten Sie
das nur über eine sogenannte sichere SSL verschlüsselte Verbindung
tun. In der Regel stellen die meisten Anbieter das aber derzeit
schon zur Verfügung.
Sollten Sie unsicher sein, buchen Sie ohne Kreditkartenzahlung und
klären die Zahlung mit dem Reisebüro telefonisch ab oder bezahlen
die Rechnung ganz normal von Ihrem Hausbankkonto. 4.
Onlineangebot ausdrucken lassen
Lassen Sie sich bei einer Onlinebuchung die Leistungsbeschreibung
des Objekts noch vor der Buchung auszudrucken. Da sich die Leistungsbeschreibungen
im Internet ständig ändern, lassen sich so gegebenenfalls Abweichungen
von der gebuchten Leistung nachträglich beweisen. 5.
Achtung bei aktivierten Kontrollkästchen
Prüfen Sie bei der Bestätigung der Onlinebestellung den
Inhalt der Buchung nochmals mit Sorgfalt. Nicht selten müssen Kontrollkästchen
mit ungewollten Zusatzleistungen wie Versicherungen deaktiviert
werden. Empfehlung : Hier finden Sie
weitere Infos zu wichtigen Neuerungen im Reiserecht
und zur Reisepreisminderung. Die Seite des ADAC informiert Sie
dazu detailliert und umfassend.
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