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München,
17.2.2009
Die
Deutschen
setzen
bei
ihrer
Reiseplanung
verstärkt
auf
das
Internet.
So
buchte
2007
bereits
jeder
Vierte,
(24
%)
eine
Reiseleistung
online.
Pauschalreisen
werden
nach
wie
vor
gerne
vorwiegend
über
ein
klassisches
Reisbüro
gebucht,
während
die
sog.
"Reisebausteine",
also
Flüge
(12%),
Hotels
(11%),
oder
auch
Bahntickets
(6%)
besonders
gerne
online
gebucht
werden.
Dies
gab
der
Bundesverband
Informationswirtschaft,
Telekommunikation
und
neue
Medien
(BITKOM)
vor
Kurzem
bekannt.
Die
Ergebnisse
liegen
einer
repräsentativen
Umfrage
des
Forsa
Marktforschungsinstituts
zugrunde,
bei
der
1001
Deutsche
über
14
Jahren
befragt
wurden
:
"Getrieben
wurde
der
Online-Reisemarkt
von
den
Billigfliegern,
die
ihre
Tickets
größtenteils
über
das
Internet
verkaufen.
Aber
auch
Hoteliers
erkennen
zunehmend
die
Vorteile
des
kostengünstigen
und
effizienten
Online-Vertriebs",
so
Prof.
August-Wilhelm
Scheer,
Präsident
des
BITKOM.
Auch
wenn
Online-Buchungen
über
das
Internet
heute
in
der
Regel
seriös
verlaufen,
gibt
es
immer
wieder
die
berühmten
"Schwarzen
Schafe",
die
ahnungslose
Mitbürger
mitunter
um
viel
Geld
für
nicht
erbrachte
Leistungen
erleichtern.
So
wurde
Online-Betrug
im
Reisebereich
in
grösserem
Umfang
2006
in
Grossbritannien
offenkundig,
bei
dem
überzeugend
seriös
wirkende
Webseiten
in
das
Internet
gestellt
wurden,
auf
denen
die
User
Reisen
buchten,
Zahlungen
leisteten
und
am
Ende
lapidar
per
Email
darüber
informiert
wurden,
dass
die
Reise
storniert
wurde
:
Eine
Rückzahlung
gab
es
deswegen
aber
nicht.
Die
BBC
berichtete
z.B.
von
einem
jungen
Pärchen,
das
bereits
eine
Urlaubsreise
für
seine
Flitterwochen
gebucht
und
bezahlt
hatte,
um
dann
just
am
Hochzeitstag
von
der
Stornierung
zu
erfahren...
Laut
Einschätzung
der
Association
of
British
Travel
Agents
(ABTA)
sollen
insgesamt
rund
3000
Kunden
um
ihr
Geld
gebracht
worden
sein.
Der
Gesamtschaden
betrug
einige
hundertausend
Pfund.
Das
Schema
des
Betrugs
ist
meist
sehr
ähnlich
:
Die
erstellten
Webseiten
werden
meist
nur
recht
kurze
Zeit
für
den
Betrug
genutzt,
um
dann
wieder
vom
Netz
genommen
zu
werden.
In
diesem
Fall
waren
etwa
sechs
Seiten
an
dem
Betrug
beteiligt,
u.a.
unbeatableholidays.com,
sunmedresorts.com
holidayezs.com
und
holidaysforunder200pounds.com.
Interessanterweise
sind
von
diesen
vier
genannten
Seiten
tatsächlich
immer
noch
drei
online
(oder
wieder
online
?),
wobei
auf
diesen
Seiten
nur
noch
Anzeigen
bzw.
gesponserte
Links
zu
finden
sind.
Eine
Buchung
von
Urlaubsreisen
ist
demnach
zur
Zeit
dort
nicht
mehr
möglich.
Allerdings
muss
man
sich
schon
fragen,
wie
es
überhaupt
sein
kann,
dass
Seiten,
die
an
diesem
Betrug
beteiligt
waren,
sich
überhaupt
noch
im
Netz
befinden,
nachdem
die
Beschuldigten
durch
das
Betrugsdezernat
der
Metropolitan
Police
verhaftet
wurden.
Überführt
wurden
die
Verdächtigen
schliesslich
durch
die
Abbuchungsdaten
der
Kreditkarten
der
geschädigten
Kunden.
Wertlose
Buchungen
eines
Wellness
Hotels
über
ein
Internet
Auktionsportal
Bis
Anfang
August
vergangenen
Jahres
haben
mehrere
Hundert
Kunden
einen
Wellnessurlaub
über
eine
Internetauktion
in
einem
Hotel
gebucht,
dessen
Besitzer
überraschend
insolvent
wurde.
Der
Hotelier
aus
Olsberg
im
Sauerland
hatte
seine
Wellnessreisen
Sonderangebote
über
ein
bekanntes
Internet
Auktionshaus
verkauft,
um
dann
seinen
Betrieb
Ende
August
plötzlich
zu
schliessen.
Um
durchschnittlich
90
Euro
wurden
die
Wellness
Kunden
erleichtert,
denen
im
Text
der
Auktion
"Wandern,
Wellness
und
Erholung"
versprochen
wurde.
Die
Wellnessreisenden,
die
schon
Buchungsbestätigungen
für
August
hatten,
standen
dann
überraschend
vor
verschlossenen
Türen.
Der
Mann
hatte
seinen
Betrieb
offenbar
bereits
geschlossen,
ohne
die
Kunden
darüber
zu
informieren.
Laut
der
Arnsberger
Staatsanwaltschaft
lagen
nach
Auskunft
eines
Sprechers
bereits
nach
kurzer
Zeit
mehr
als
100
Anzeigen
geprellter
Kunden
vor.
Etliche
Kunden
hatten
die
Gutscheine
teilweise
bereits
bis
zu
sechs
Monate
vorher
erworben.
Wie
können
Sie
sich
vor
Betrugsangeboten
bei
einer
Onlinereisebuchung
schützen
?
Die
Chiffren
der
Reiseveranstalter
Wenn
das
Urlaubsziel
feststeht,
ist
es
sinnvoll,
sich
vor
einer
Onlinebuchung
vorab
in
einem
der
vielen
Reiseforen
nach
Erfahrungsberichten
und
Empfehlungen
anderer
Reisender
umzusehen.
Inzwischen
gibt
es
Informationen
und
Reiseberichte
zu
fast
allen
Urlaubszielen
der
Erde.
Durch
ein
solches
Vorgehen
schützt
man
sich
vor
unliebsamen
Überraschungen
und
kann
die
oftmals
blumigen
Texte
der
Reiseveranstalter
besser
interpretieren
:
Werden
Sie
hellhörig,
wenn
Worte
wie
„Naturstrand",
„Zentrale,
verkehrsgünstige
Lage"
oder
„Hotel
direkt
am
Meer"
verwendet
werden.
So
bedeutet
ein
„Naturstrand“
oftmals
nur,
dass
der
Strand
eben
naturbelassen
ist,
sprich
auch
nicht
gepflegt
wird,
das
kann
dann
unter
Umständen
auch
ein
Kiesstrand
mit
umherliegenden
Müll
sein.
Ein
„Direktflug“
kann
durchaus
auch
zeitraubende,
stressige
Zwischenlandungen
beeinhalten,
allerdings,
ohne
dass
die
Maschine
gewechselt
werden
muss.
Vorsicht
auch
bei
der
Formulierung
:
„Zentrale,
verkehrsgünstige
Lage",
hier
hat
man
eventuell
dann
mit
einer
recht
hohen
Lärmbelästigung
durch
Verkehr
zu
rechnen.
Legt
man
Wert
auf
Ruhe,
sollte
es
dann
auf
jeden
Fall
heissen
:
„Zentrale,
ruhige
Lage“.
Und
ein
"Hotel
direkt
am
Meer"
bedeutet
noch
lange
nicht,
dass
das
Hotel
auch
tatsächlich
einen
eigenen
Strand
besitzt,
dann
müsste
es
"Hotel
mit
Strand"
heissen,
wobei
es
sich
bei
dem
"naturbelassenen
Strand"
wieder
um
den
oben
eingangs
erwähnten
ungepflegten
Strand
handeln
kann.
Wenn
Sie
sich
für
Ihr
Reiseziel,
das
Hotel
und
den
entsprechenden
Flug
entschieden
haben,
sollten
Sie
bei
einer
Online
Buchung
noch
fünf
wesentliche
Punkte
beachten
:
1.
Sicherheit
durch
den
Reisepreissicherungsschein
Jeder
Reiseveranstalter
ist
laut
Gesetz,
gemäss
§
651k
BGB
verpflichtet,
dem
Kunden,
der
bei
ihm
einen
Urlaub
gebucht
hat,
den
sogenannten
"Reisepreissicherungsschein"
auszuhändigen,
bevor
er
Zahlungen
einfordern
kann.
Solange
Sie
den
Reisepreisicherungsschein
nicht
in
den
Händen
halten,
sind
Sie
auch
nicht
verpflichtet,
eine
Zahlung
zu
leisten,
auch
wenn
Sie
verbindlich
gebucht
haben.
Der
"Insolvenzsicherungsschein",
so
wie
der
Reisepreissicherungsschein
auch
genannt
wird,
ist
eine
Art
Vesicherung,
die
im
Falle
einer
Insolvenz
eines
Reiseveranstalters
einspringt
und
den
Reisekunden
zu
100
%
entschädigt.
2.
Kreditkarte
Im
Internet
erfolgt
die
Zahlung
immer
öfter
über
eine
Kreditkarte.
Geben
Sie
daher
Ihre
Kreditkartennummer
stets
erst
nach
Erhalt
des
Sicherungsscheins
an,
um
den
entsprechenden
Schutz
zu
erhalten.
Am
sichersten
ist
es
aber,
die
Zahlung
entweder
nach
Erhalt
des
Reisepreissicherungscheines
per
Banküberweisung
zu
tätigen
oder
die
Zahlung
mit
dem
Reisebüro
telefonisch
zu
klären.
Viele
Onlineanbieter,
so
auch
unser
Portal
bieten
Hotlinenummern
oder
ein
Rückrufformular
hierzu
an.
3.
Gesicherte
SSL
Verbindung
bei
Kontodaten
Wenn
Sie
Konto-
oder
Kreditkarten
Daten
übermitteln,
sollten
Sie
das
nur
über
eine
sogenannte
sichere
SSL
verschlüsselte
Verbindung
tun.
In
der
Regel
stellen
die
meisten
Anbieter
das
aber
derzeit
schon
zur
Verfügung.
Sollten
Sie
unsicher
sein,
buchen
Sie
ohne
Kreditkartenzahlung
und
klären
die
Zahlung
mit
dem
Reisebüro
telefonisch
ab
oder
bezahlen
die
Rechnung
ganz
normal
von
Ihrem
Hausbankkonto.
4.
Onlineangebot
ausdrucken
lassen
Lassen
Sie
sich
bei
einer
Onlinebuchung
die
Leistungsbeschreibung
des
Objekts
noch
vor
der
Buchung
auszudrucken.
Da
sich
die
Leistungsbeschreibungen
im
Internet
ständig
ändern,
lassen
sich
so
gegebenenfalls
Abweichungen
von
der
gebuchten
Leistung
nachträglich
beweisen.
5.
Achtung
bei
aktivierten
Kontrollkästchen
Prüfen
Sie
bei
der
Bestätigung
der
Onlinebestellung
den
Inhalt
der
Buchung
nochmals
mit
Sorgfalt.
Nicht
selten
müssen
Kontrollkästchen
mit
ungewollten
Zusatzleistungen
wie
Versicherungen
deaktiviert
werden.
Empfehlung
:
Hier
finden
Sie
weitere
Infos
zu
wichtigen
Neuerungen
im
Reiserecht
und
zur
Reisepreisminderung.
Die
Seite
des
ADAC
informiert
Sie
dazu
detailliert
und
umfassend.
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