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Sichere Onlinebuchung einer Reise Mrz 17

Die Deutschen setzen bei ihrer Reiseplanung verstärkt auf das Internet

So buchte 2009 bereits jeder Vierte, (24 %) eine Reiseleistung online. Pauschalreisen werden nach wie vor gerne vorwiegend über ein klassisches Reisbüro gebucht, während die sog. “Reisebausteine”, also Flüge (12%), Hotels (11%), oder auch Bahntickets (6%) besonders gerne online gebucht werden. Dies gab der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) vor Kurzem bekannt. Die Ergebnisse liegen einer repräsentativen Umfrage des Forsa Marktforschungsinstituts zugrunde, bei der 1001 Deutsche über 14 Jahren befragt wurden : “Getrieben wurde der Online-Reisemarkt von den Billigfliegern, die ihre Tickets größtenteils über das Internet verkaufen. Aber auch Hoteliers erkennen zunehmend die Vorteile des kostengünstigen und effizienten Online-Vertriebs”, so Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM.

Auch wenn Online-Buchungen über das Internet heute in der Regel seriös verlaufen, gibt es immer wieder die berühmten “Schwarzen Schafe”, die ahnungslose Mitbürger mitunter um viel Geld für nicht erbrachte Leistungen erleichtern. So wurde Online-Betrug im Reisebereich in grösserem Umfang 2006 in Grossbritannien offenkundig, bei dem überzeugend seriös wirkende Webseiten in das Internet gestellt wurden, auf denen die User Reisen buchten, Zahlungen leisteten und am Ende lapidar per Email darüber informiert wurden, dass die Reise storniert wurde : Eine Rückzahlung gab es deswegen aber nicht. Die BBC berichtete z.B. von einem jungen Pärchen, das bereits eine Urlaubsreise für seine Flitterwochen gebucht und bezahlt hatte, um dann just am Hochzeitstag von der Stornierung zu erfahren…
Laut Einschätzung der Association of British Travel Agents (ABTA) sollen insgesamt rund 3000 Kunden um ihr Geld gebracht worden sein. Der Gesamtschaden betrug einige hundertausend Pfund. Das Schema des Betrugs ist meist sehr ähnlich : Die erstellten Webseiten werden meist nur recht kurze Zeit für den Betrug genutzt, um dann wieder vom Netz genommen zu werden. In diesem Fall waren etwa sechs Seiten an dem Betrug beteiligt, u.a. unbeatableholidays.com, sunmedresorts.com holidayezs.com und holidaysforunder200pounds.com. Interessanterweise sind von diesen vier genannten Seiten tatsächlich immer noch drei online (oder wieder online ?), wobei auf diesen Seiten nur noch Anzeigen bzw. gesponserte Links zu finden sind. Eine Buchung von Urlaubsreisen ist demnach zur Zeit dort nicht mehr möglich. Allerdings muss man sich schon fragen, wie es überhaupt sein kann, dass Seiten, die an diesem Betrug beteiligt waren, sich überhaupt noch im Netz befinden, nachdem die Beschuldigten durch das Betrugsdezernat der Metropolitan Police verhaftet wurden. Überführt wurden die Verdächtigen schliesslich durch die Abbuchungsdaten der Kreditkarten der geschädigten Kunden.

Wertlose Buchungen eines Wellness Hotels über ein Internet Auktionsportal

Bis Anfang August vergangenen Jahres haben mehrere Hundert Kunden einen Wellnessurlaub über eine Internetauktion in einem Hotel gebucht, dessen Besitzer überraschend insolvent wurde. Der Hotelier aus Olsberg im Sauerland hatte seine Wellnessreisen Sonderangebote über ein bekanntes Internet Auktionshaus verkauft, um dann seinen Betrieb Ende August plötzlich zu schliessen. Um durchschnittlich 90 Euro wurden die Wellness Kunden erleichtert, denen im Text der Auktion “Wandern, Wellness und Erholung” versprochen wurde. Die Wellnessreisenden, die schon Buchungsbestätigungen für August hatten, standen dann überraschend vor verschlossenen Türen. Der Mann hatte seinen Betrieb offenbar bereits geschlossen, ohne die Kunden darüber zu informieren. Laut der Arnsberger Staatsanwaltschaft lagen nach Auskunft eines Sprechers bereits nach kurzer Zeit mehr als 100 Anzeigen geprellter Kunden vor. Etliche Kunden hatten die Gutscheine teilweise bereits bis zu sechs Monate vorher erworben.

Wie können Sie sich vor Betrugsangeboten bei einer Onlinereisebuchung schützen ?

Die Chiffren der Reiseveranstalter

Wenn das Urlaubsziel feststeht, ist es sinnvoll, sich vor einer Onlinebuchung vorab in einem der vielen Reiseforen nach Erfahrungsberichten und Empfehlungen anderer Reisender umzusehen. Inzwischen gibt es Informationen und Reiseberichte zu fast allen Urlaubszielen der Erde. Durch ein solches Vorgehen schützt man sich vor unliebsamen Überraschungen und kann die oftmals blumigen Texte der Reiseveranstalter besser interpretieren :
Werden Sie hellhörig, wenn Worte wie „Naturstrand”, „Zentrale, verkehrsgünstige Lage” oder „Hotel direkt am Meer” verwendet werden. So bedeutet ein „Naturstrand“ oftmals nur, dass der Strand eben naturbelassen ist, sprich auch nicht gepflegt wird, das kann dann unter Umständen auch ein Kiesstrand mit umherliegenden Müll sein. Ein „Direktflug“ kann durchaus auch zeitraubende, stressige Zwischenlandungen beeinhalten, allerdings, ohne dass die Maschine gewechselt werden muss. Vorsicht auch bei der Formulierung : „Zentrale, verkehrsgünstige Lage”, hier hat man eventuell dann mit einer recht hohen Lärmbelästigung durch Verkehr zu rechnen. Legt man Wert auf Ruhe, sollte es dann auf jeden Fall heissen : „Zentrale, ruhige Lage“. Und ein “Hotel direkt am Meer” bedeutet noch lange nicht, dass das Hotel auch tatsächlich einen eigenen Strand besitzt, dann müsste es “Hotel mit Strand” heissen, wobei es sich bei dem “naturbelassenen Strand” wieder um den oben eingangs erwähnten ungepflegten Strand handeln kann. Wenn Sie sich für Ihr Reiseziel, das Hotel und den entsprechenden Flug entschieden haben, sollten Sie bei einer Online Buchung noch fünf wesentliche Punkte beachten :

1. Sicherheit durch den Reisepreissicherungsschein

Jeder Reiseveranstalter ist laut Gesetz, gemäss § 651k BGB verpflichtet, dem Kunden, der bei ihm einen Urlaub gebucht hat, den sogenannten “Reisepreissicherungsschein” auszuhändigen, bevor er Zahlungen einfordern kann. Solange Sie den Reisepreisicherungsschein nicht in den Händen halten, sind Sie auch nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, auch wenn Sie verbindlich gebucht haben. Der “Insolvenzsicherungsschein”, so wie der Reisepreissicherungsschein auch genannt wird, ist eine Art Vesicherung, die im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters einspringt und den Reisekunden zu 100 % entschädigt.

2. Kreditkarte

Im Internet erfolgt die Zahlung immer öfter über eine Kreditkarte. Geben Sie daher Ihre Kreditkartennummer stets erst nach Erhalt des Sicherungsscheins an, um den entsprechenden Schutz zu erhalten. Am sichersten ist es aber, die Zahlung entweder nach Erhalt des Reisepreissicherungscheines per Banküberweisung zu tätigen oder die Zahlung mit dem Reisebüro telefonisch zu klären. Viele Onlineanbieter, so auch unser Portal bieten Hotlinenummern oder ein Rückrufformular hierzu an.

3. Gesicherte SSL Verbindung bei Kontodaten

Wenn Sie Konto- oder Kreditkarten Daten übermitteln, sollten Sie das nur über eine sogenannte sichere SSL verschlüsselte Verbindung tun. In der Regel stellen die meisten Anbieter das aber derzeit schon zur Verfügung.
Sollten Sie unsicher sein, buchen Sie ohne Kreditkartenzahlung und klären die Zahlung mit dem Reisebüro telefonisch ab oder bezahlen die Rechnung ganz normal von Ihrem Hausbankkonto.

4. Onlineangebot ausdrucken lassen

Lassen Sie sich bei einer Onlinebuchung die Leistungsbeschreibung des Objekts noch vor der Buchung auszudrucken. Da sich die Leistungsbeschreibungen im Internet ständig ändern, lassen sich so gegebenenfalls Abweichungen von der gebuchten Leistung nachträglich beweisen.

5. Achtung bei aktivierten Kontrollkästchen

Prüfen Sie bei der Bestätigung der Onlinebestellung den Inhalt der Buchung nochmals mit Sorgfalt. Nicht selten müssen Kontrollkästchen mit ungewollten Zusatzleistungen wie Versicherungen deaktiviert werden.

Empfehlung : Hier finden Sie weitere Infos zu wichtigen Neuerungen im Reiserecht und zur Reisepreisminderung. Die Seite des ADAC informiert Sie dazu detailliert und umfassend.

Category: Allgemein  | One Comment